Dienstleistungen
Bankkonto
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Ihr georgisches Bankkonto wird Kontoverbindungen in Euro, US-Dollar, Britischem Pfund und Georgischen Lari haben.
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Georgien ist kein Mitglied der Europäischen Union und wird auf absehbare Zeit aufgrund einer innenpolitischen Neuausrichtung auch keines werden – die EU hat die Gespräche mit Georgien diesbezüglich abgebrochen.
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Sie erhalten eine weltweit nutzbare Mastercard mit vier Jahren Gültigkeit und können weitere Karten anfordern.
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Mit einem georgischen Bankkonto erhalten Sie die Möglichkeit, von 9 % Zinsen per annum auf Spareinlagen in Georgischen Lari zu profitieren.
Der Wechselkurs zwischen Euro und Lari ist – wie sie nachfolgend erläutert finden – nachhaltig attraktiv und stabil, sodass eine jährliche Verzinsung mit 9 % durchaus interessant erscheint.
Der Lari hat in den letzten drei Jahren gegen den Euro nur circa 10 % abgewertet. Betrachtet man die letzten fünf Jahre, hat der Lari gegen den Euro sogar circa 20 % aufgewertet. Und vor acht Jahren war der Wechselkurs auf demselben Niveau wie heute.
(Jahresangaben immer bezogen auf dem Kalenderjahresbeginn.)
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Die von uns angebotenen Banken bieten eine englische Benutzeroberfläche im Online-Banking an.
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Die beiden größten Banken in Georgien sind die TBC und die Bank of Georgia (BoG). Erstere ermöglicht keine Überweisungen nach Russland. Wir eröffnen Ihnen jedoch ein Konto bei der BoG, die Überweisungen nach Russland für Privatkunden ermöglicht.
Sie können US-Dollar von Ihrem georgischen Bankkonto nach Russland senden. Die Überweisung wird vom russischen Zahlungsverkehrssystem abgewickelt, sodass Russische Rubel auf dem Empfängerkonto in Russland ankommen.
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Wir eröffnen für Sie Ihr georgisches Bankkonto, ohne dass Sie nach Georgien reisen müssen. Wie funktioniert das? Wir senden Ihnen eine Vollmacht zur Kontoeröffnung, die Sie – von einem Notar beglaubigt – unterschreiben und im Anschluss mit Apostille versehen lassen. Beim Notar lassen Sie zudem eine Kopie Ihres Reisepasses anfertigen, die Sie ebenfalls mit einer Apostille versehen lassen.
Wenn Sie die Dokumente in Deutschland erfolgreich vorbereitet haben (innerhalb einer Woche umsetzbar), können Sie sie per Post nach Georgien senden. Der Versand variiert zwischen wenigen Tagen (DHL Express) und wenigen Wochen (Einschreiben per Deutsche Post).
Sobald wir Ihre Dokumente in Georgien erhalten und unsererseits notariell beglaubigte Übersetzungen angefertigt haben, eröffnen wir für Sie Ihr Bankkonto.
Sie erhalten umgehend nach Eröffnung Ihre Zugangsdaten zu Ihrem Online-Banking. Außerdem senden wir Ihnen Ihre Bankkarten zu.
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Die Kontoeröffnung nehmen wir via Vollmacht und Reisepasskopie für Sie vor. Die georgische Bank fragt dabei nicht nach einer konkreten Wohnanschrift. Hier genügt die Angabe einer Stadt in Deutschland.
Bei welcher Bank?
Wir bieten Ihnen die Eröffnung eines Bankkontos bei verschiedenen Banken an.
Sie können neben den hier genannten auch Konten bei anderen Banken anfragen – wir werden eine Eröffnung für Sie prüfen.
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Sie haben sich dazu entschlossen, ein georgisches Bankkonto eröffnen zu wollen? Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Schreiben Sie uns einfach über das Kontakt-Formular an. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Beratung und stellen Ihnen erst dann etwas in Rechnung, wenn wir Ihr Bankkonto erfolgreich eröffnen konnten.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Einzelunternehmen
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Der georgische Einzelunternehmer – Individual Entrepreneur (I/E) – kann den sogenannten Small Business Status beantragen (das übernehmen wir für Sie). Einzelunternehmer mit diesem Zertifikat müssen lediglich eine Pauschalsteuer auf Ihre Einnahmen in Höhe von einem Prozent (1 %) leisten. Die jährliche Grenze für diese Besteuerung liegt bei 500.000 GEL Einnahmen, was circa 170.000 EUR entspricht.
Sofern man in keiner Jurisdiktion steuerlich ansässig ist, die zusätzliche Einkommenssteuern veranschlagt, liegt die gesamte Steuerlast für Einnahmen Ihres georgischen Einzelunternehmens tatsächlich bei nur einem Prozent (1 %). Dies gilt selbstverständlich auch für in Georgien steuerlich Ansässige – es fallen keine weiteren Steuern an!
Was passiert, wenn die Einnahmen die jährliche Grenze übersteigen?
Nimmt man nun in einem Jahr mehr als 500.000 GEL mit seinem Einzelunternehmen ein, gilt ab dem Monat des Überschreitens (Sie müssen monatlich Ihre Einnahmen erklären – das war dann aber auch schon alles an Verwaltungsaufwand) ein Steuersatz von 3 Prozent anstelle der vorherigen 1 Prozent. Dieser Steuersatz gilt dann auf Einnahmen in unbeschränkter Höhe.
Um Ihren Small Business Status nicht zu verlieren, müssen Sie lediglich im Folgejahr des Überschreitens wieder unterhalb der Einnahmegrenze in Höhe von 500.000 GEL bleiben. Nur wenn Sie zwei Jahre in Folge diese Hürde überschreiten, wird Ihnen der Small Business Status aberkannt und Sie rutschen in die Regelbesteuerung von 20 Prozent.
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Als georgischer I/E können Sie weltweit unternehmerisch agieren. Interessant ist das Modell indes insbesondere für jene, die in keiner sonstiges Jurisdiktion eine Steueransässigkeit entfalten. So bleiben geeignete Tätigkeiten bei einer Steuerbelastung von nur einem Prozent.
Digitale Nomaden, Perpetual Traveler und ortsunabhängige Selbstständige mit digitalen Dienstleistungen an europäische Kunden eignen sich in besonderer Weise als georgische Einzelunternehmer.
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Besonders interessant wird das georgische Einzelunternehmen bei der Rechnungsstellung. Wenn Sie Rechnungen an unternehmerische Kunden (B2B) innerhalb der EU stellen, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und verweisen auf das Reverse Charge Verfahren. Nach EU-Recht liegt der Leistungsort nämlich beim Leistungsempfänger, also Ihrem unternehmerischen Kunden.
Schreiben Sie hingegen eine Rechnung an einen in der EU sitzenden Verbraucherkunden (B2C), liegt der Leistungsort nach EU-Recht beim Leistenden – also bei Ihnen in Georgien. In diesem Fall regelt das georgische Recht die Frage nach der Umsatzsteuer (VAT). Digitale Dienstleistungen ins Ausland sind nach georgischem Recht nicht umsatzsteuerpflichtig, sodass Sie auf Ihrer Rechnung für Verbraucherkunden in der EU ebenfalls keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Dadurch können Sie effektiv 18% (Höhe der VAT) mehr einnehmen.
Abseits der erwähnten digitalen Dienstleistungen gibt es natürlich viele Dienstleistungs- oder Produktkategorien, die umsatzsteuerpflichtig sind. Hier gilt eine Freigrenze in Höhe von 30.000 GEL, also circa 10.000 EUR, auf die man keine VAT ausweisen muss.
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Der aktive Verwaltungsaufwand für Ihr georgisches Einzelunternehmen beschränkt sich zunächst auf den monatlichen Report über Ihre Einnamen. Diesen geben Sie im georgischen Steuerportal online ab. Dort müssen Sie dann lediglich eine Zahl in eine Zeile eintragen (die Einnahmen des letzten Monats in Georgischen Lari – ich rechne meine Rechnungsbeträge in Euro zum Rechnungsdatum anhand des offiziellen Wechselkurses entsprechend in Georgische Lari um).
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Im Vergleich zu dem Aufwand, den man in Deutschland als Einzelunternehmer rund um das Thema Steuern betreiben muss, ist Georgien ein wirkliches Paradies. Wie zahlt man also hier als I/E seine Steuer?
Bis zum 15. eines Monats berichten Sie im Steuerportal online über die Einnahmen des Vormonats. Sobald Sie diese Eingabe abgeschickt haben, können Sie über einen anderen Reiter im Portal direkt Ihre Steuerlast begleichen. Sie überweisen also einfach die auf die Einnahmen des Vormonats angefallene Steuer (1%). Um nicht jeden Monat Geld senden zu müssen, kann man Steuern auch im Voraus bezahlen, indem man einfach sein Guthaben im Portal aufstockt, von dem dann die Steuern abgezogen werden.
Keine komplizierten Steuererklärungen, keine Ordner voller Belege über Absetzungsfähiges, keine Vorsteuerabzüge, keine erzwungenen Steuervorauszahlungen, keine nachträglichen Mehrbelastungen … das Steuern-Zahlen in Georgien wird durch seine Einfachheit zum Vergnügen.
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Sie brauchen nicht nach Georgien reisen, um Ihr georgisches Einzelunternehmen zu erhalten. Wir erledigen hier vor Ort alles für Sie. Wie funktioniert das?
Wir senden Ihnen eine Vollmacht zur Registrierung Ihres Einzelunternehmens zu, die Sie – von einem Notar beglaubigt – unterschreiben und mit Apostille versehen lassen. Zudem lassen Sie vom Notar eine Kopie Ihres Reisepasses anfertigen, die Sie ebenfalls mit Apostille versehen lassen.
Wenn Sie die Dokumente in Deutschland erfolgreich vorbereitet haben (innerhalb einer Woche umsetzbar), können Sie sie per Post nach Georgien senden. Der Versand variiert zwischen wenigen Tagen (DHL Express) und wenigen Wochen (Einschreiben per Deutsche Post).
Sobald wir Ihre Dokumente in Georgien erhalten und unsererseits notariell beglaubigte Übersetzungen angefertigt haben, registrieren wir für Sie Ihr georgisches Einzelunternehmen. Ist die Registrierung erfolgreich abgeschlossen, beantragen wir für Sie den Small Business Status und richten Ihr Online-Portal für Sie ein.
Sobald wir alles für Sie vorbereitet haben, übersenden wir Ihnen die benötigten Dokumente und Anmeldedaten. Sie können nun mit Ihrem Business starten!
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Zum 01. März 2026 ist ein neues Gesetz zum Arbeitsrecht in Georgien in Kraft getreten. Bisher gab es keinerlei bürokratische Hürden, sich in Georgien als Einzelunternehmer zu registrieren. Nun könnte die Anforderung einer Arbeitserlaubnis an die Registrierung gebunden sein. Im Nachfolgenden erfahren Sie Genaueres.
Das Gesetz Nr. 862 vom 26.06.2025 – „Gesetz von Georgien über die Arbeitsmigration“ – enthält arbeitsrechtliche Regelungen für Nicht-Georgier ohne Aufenthaltsrecht, die am 01.03.2026 in Kraft getreten sind. Erst mit dem Regierungsdekret Nr. 70 vom 20.02.2026 – „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Erteilung des Rechts auf Ausübung von Arbeitsaktivitäten an Arbeitsmigranten und selbständige Ausländer“ – wurde eine detaillierte Durchführungsverordnung bekannt.
Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz des georgischen Niedriglohn-Arbeitsmarktes vor günstigen ausländischen Arbeitskräften, die sich hier in Georgien nicht ordentlich registrieren und dadurch keine Steuern zahlen. Soweit ist das Gesetz gut gemeint und alle mit ihm einhergehenden neuen Verpflichtungen zum Erwerben einer Arbeitserlaubnis sind in diesem Lichte zu betrachten.
Allerdings hat der Gesetzgeber vielleicht nicht an den klassischen Digitalen Nomaden oder aus dem Ausland Tätigen gedacht, sodass das neue Arbeitsrecht ausgerechnet für uns eine unnötige Hürde darstellt.
Wir befinden uns aktuell in der Klärung mit den zuständigen Behörden sowie dem Gesetzgeber um korrekte Auslegung des neuen Gesetzes. Denkbar wäre eine teleologische Reduktion des Gesetzesinhaltes auf seinen Normzweck. Es kann also sein, dass diejenigen, die ihr georgisches Einzelunternehmen nicht aus oder in Georgien betreiben, gar nicht von den neuen Regelungen betroffen sind.
Jedenfalls halten wir Sie über unsere neusten Erkenntnisse auf dem Laufenden und unterstützen Sie auch dabei, den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sofern dies notwendig erscheint.
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Sie haben sich dazu entschlossen, ein georgisches Einzelunternehmen eröffnen zu wollen? Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Schreiben Sie uns einfach über das Kontakt-Formular an. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Beratung und stellen Ihnen erst dann etwas in Rechnung, wenn wir Ihr georgisches Einzelunternehmen erfolgreich registrieren konnten.
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Support in Kutaisi
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Wenn Sie nach Georgien, genauer gesagt nach Kutaisi kommen, können wir gemeinsam innerhalb von 24 Stunden sowohl Ihr Bankkonto eröffnen als auch Ihr georgisches Einzelunternehmen registrieren.
Der Termin bei der Bank wird maximal 30 Minuten in Anspruch nehmen und Ihr Konto ist daraufhin sofort einsatzbereit. Eine Mastercard können Sie vor Ort umgehend ausgehändigt bekommen. Wenn Sie eine personalisierte Karte möchten, erhalten Sie diese innerhalb von 1-2 Tagen.
Der Gang zur Public Service Hall – der hiesigen Behörde, bei der wir Sie als georgischen Einzelunternehmer registrieren können – wird ebenfalls nicht allzu lange Zeit beanspruchen. Beim Verlassen der Behörde halten Sie bereits den offiziellen Registerauszug Ihrer Registrierung in den Händen. Ist vor Ort alles erledigt, erhalten Sie am nächsten Tag dann noch SMS mit den Zugangsdaten zum Steuerportal, auf dem Sie Ihr Einzelunternehmen und dessen Status verwalten können.
Sobald Sie Ihre Zugangsdaten haben, kümmern wir uns im Portal um die erste Einrichtung sowie die Beantragung des Small-Business-Status und erklären Ihnen den einfachen Umgang inklusive das Steuerzahlen.
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Zur Einreise nach Georgien benötigen Sie seit dem 01.01.2026 eine gültige internationale Krankenversicherung. Kontrolliert wurde eine solche Bescheinigung am Flughafen bei Kutaisi (KUT) erfahrungsgemäß noch nicht.
Zur Einreise sowie zur Eröffnung Ihres Bankkontos und zur Registrierung Ihres Einzelunternehmens benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Mit dem deutschen Personalausweis kommen Sie hier nicht weit.
Übrigens reisen Sie als EU-Bürger visafrei nach Georgien ein und sind zu einem Aufenthalt bis zu 365 Tagen berechtigt, der sich mit erneuter Einreise erneuert.
Das Bankkonto können Sie mit Ihrer deutschen Handynummer eröffnen. Bei der Public Service Hall ist kurzfristig eine georgische Handynummer erforderlich (die wir Ihnen zur Verfügung stellen), jedoch Ihre E-Mail-Adresse als hinterlegte Kontaktadresse ausreichend.
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Die ungarische Airline Wizzair bietet günstige Direktflüge nach Kutaisi von folgenden deutschen Flughäfen an:
Hamburg
Berlin-Brandenburg
Dortmund
Frankfurt-Hahn (Rheinland-Pfalz)
Memmingen (München-West)
Der Zielflughafen in Georgien ist ein überschaubarer gepflegter Neubau. Von dort aus fahren Sie bloß 20 Minuten bis in die Stadt. Zu jeder Tages- und Nachtzeit warten etliche Taxifahrer auf potentielle Kunden. Jedoch ist es ratsam, eine Taxifahrt mit der hier üblichen App Bolt zu buchen, worüber Sie für die gleiche Strecke gegenüber den Taxifahrern nur ein Drittel zahlen.
Leistung anfragen…
Sie möchten selbst nach Kutaisi, Georgien kommen, um ein georgisches Bankkonto zu eröffnen und Ihr georgisches Einzelunternehmen zu registrieren?
Gerne können wir Ihnen hier vor Ort Unterstützung anbieten und Sie zur Bank sowie zur Behörde begleiten.
Fragen Sie uns gerne über das Kontakt-Formular an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!